Schutzkleidung gehört zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und dient dem Ziel, die persönliche Gesundheit zu bewahren und Verletzungen oder eine Ansteckung bzw. Verbreitung von Viren zu vermindern. Im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung zählt dazu jegliche Art von Kleidung, die die Sicherheit einer Person bewahrt. Nach der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA) und (EU) 2017/745 (Medizinprodukt) zählt z. b. Operationskleidung wie Kopfhauben, Schürzen und Überschuhe zur Kategorie I.
Auch Einweg-Overalls, Schutzanzüge, Schutzkittel und Schutzhandschuhe gehören zur persönlichen Schutzausrüstung. Mit der richtigen Schutzkleidung können sie effektiv das Risiko einer Ansteckung verringern und sich im Alltag oder im Beruf vor Viren schützen. Durch besondere Richtlinien erhalten Sie den Schutz, der in dieser durchaus schwierigen Zeit benötigt wird. Die Richtlinien dieser Produkte werden von der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) erstellt und fallen unter die Norm „Schutzkleidung“. Persönliche Schutzausrüstung wird in verschiedene Kategorien aufgeteilt um optimale Arbeitssicherheit zu gewähren
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