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SARS-CoV-2 – Schutzstandard für Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Stand: 31. Januar 2022)
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 25.06.2021 (zuletzt geändert am 22.11.2021) regelt auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die besonderen Maßnahmen des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz mit dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Sie gilt für den durch den Deutschen Bundestag gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz festgestellten Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, längstens jedoch bis zum Ablauf des 10. September 2021. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 24.11.2021 konkretisiert die Vorgaben aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV).
Zum Schutz der Studierenden vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Tätigkeiten im Rahmen ihres Studiums sind diese Regelungen gemäß § 2 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" analog anzuwenden. Siehe hierzu auch FAQ Nr. 4 zu diesem Schutzstandard.
Die folgenden Hinweise für die Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung konkretisieren die Regelungen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen unter Einbeziehung der bisherigen Erkenntnisse im Umgang mit SARS-CoV-2. Die Muster-Gefährdungsbeurteilung als "Branchenstandard Hochschulen und Forschungseinrichtungen" wird auf der Grundlage von aktuellen wissenschaftlichen und politischen Entwicklungen ständig angepasst.
Quelle: https://www.dguv.de/corona-bildung/hochschulen/index.jsp
SARS-CoV-2 – Schutzstandard Schule (Stand 03. Dezember 2021 / Erstausgabe: 22. Mai 2020)
Lehren und Lernen in der Pandemie – mehr Sicherheit und Gesundheit in der Schule
Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie bildet die SARS-CoV-2 ArbSchV in Verbindung mit der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel. Darauf aufbauend formuliert der vorliegende SARS-CoV-2-Schutzstandard Schule branchenspezifische Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
Fragen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) sind an die für den Infektionsschutz zuständigen Gesundheitsämter, -behörden und -ministerien der einzelnen Bundesländer zu richten. Bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen in Schulen sind die landesspezifischen Empfehlungen und Vorgaben der Schulbehörden bzw. Bildungsministerien zu berücksichtigen. In vielen Bundesländern stellen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ebenfalls landesspezifische Hilfen zur Verfügung.
Quelle: https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/index.jsp
SARS-CoV-2 – Schutzstandard für Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Stand: 31. Januar 2022)
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 25.06.2021 (zuletzt geändert am 22.11.2021) regelt auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die besonderen Maßnahmen des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz mit dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Sie gilt für den durch den Deutschen Bundestag gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz festgestellten Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, längstens jedoch bis zum Ablauf des 10. September 2021. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 24.11.2021 konkretisiert die Vorgaben aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV).
Zum Schutz der Studierenden vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Tätigkeiten im Rahmen ihres Studiums sind diese Regelungen gemäß § 2 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" analog anzuwenden. Siehe hierzu auch FAQ Nr. 4 zu diesem Schutzstandard.
Die folgenden Hinweise für die Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung konkretisieren die Regelungen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen unter Einbeziehung der bisherigen Erkenntnisse im Umgang mit SARS-CoV-2. Die Muster-Gefährdungsbeurteilung als "Branchenstandard Hochschulen und Forschungseinrichtungen" wird auf der Grundlage von aktuellen wissenschaftlichen und politischen Entwicklungen ständig angepasst.
Die folgende Grafik zeigt die grundsätzliche Vorgehensweise der Verantwortlichen in Hochschulen bei der Informationsermittlung und Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung in den Hochschulen in Bezug auf SARS-CoV-2. Zur besseren Ansicht können Sie die Grafik auch herunterladen.
https://www.dguv.de/corona-bildung/hochschulen/index.jsp
Einsatz von Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an Schulen in Rheinland-Pfalz (gültig ab 31. Januar 2022)
Quelle: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Schule/31_01_15._Hygieneplan/20220127_Testkonzept.pdf
Vorlagen für Schulen: https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/dokumente/
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