Durch das Virus SARS-CoV-2 (Corona Virus) herrscht in vielen Bereichen des Alltags eine Mundschutz Pflicht, um das Risiko an einer Erkrankung zu verringern. Atemschutzmasken reduzieren die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und verhindern die Verbreitung des Virus. Durch die Erfüllung von speziellen Normen und Gesetzen geben einige Mundmasken und Gesichtsmasken eine verlässliche Sicherheit. Nach der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA) fallen FFP2 und FFP3 Masken z. B. unter PSA Kategorie III und geben somit sehr hohen Schutz. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Schutzmasken.
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Im Allgemeinen gibt es drei verschiedene Maskentypen, die dem Infektionsschutz dienen:
Abhängig von der individuellen Akzeptanz des Trägers, wird nach ca. 45 min. unter Rücksicht der sonstigen Hygieneregeln eine Maskenpause empfohlen. Insbesondere in Grundschulen ist daher eine offizielle "Masknepause" unterstützt. Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
Um die Sicherheit zu erhöhen und sich vor einer Ansteckung zu schützen gibt es bestimmte Aspekte, die beim Tragen einer Maske beachtet werden müssen. Vor und nach dem Auf/Absetzen mindestens 20 Sekunden Hände waschen oder desinfizieren. Die Maske so aufsetzen, dass der Rand möglichst dicht anliegt. Beim Abnehmen nur die Ohrenschlaufen anfassen. Medizinischer Mundschutz und partikelfiltrierende Halbmasken sind Einwegprodukte und sind nach dem Gebrauch zu entsorgen.
Filtering Face Piece Masken bekannt als „FFP Masken“ sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes. Als sogenannte „Staubschutzmasken“ sind sie bereits aus dem Handwerksbereich bekannt.
Es gibt keine Angaben oder Einschränkungen für eine bestimmte Tragedauer. Das BAuA hat für einen optimalen Arbeitsschutz jedoch eine Empfehlung für die Arbeitswelt ausgesprochen. Um die Belastung durch einen Atemwiderstand zu minimieren wird empfohlen, FFP2 Masken nicht länger als 75 Minuten am Stück zu tragen.
Es gibt drei verschiedene FFP Schutzklassen, die sich an dem Grad ihrer Schutzleistung unterscheiden. Diese sind FFP1, FFP2 und FFP3. FFP Masken sind partikelfiltrierende Halbmasken die vor wässrigen und öligen Aerosolen, Rauch und Feinstaub schützen. Diese Feinstaubmasken werden europaweit nach der EN 149 Norm zertifiziert.
Die partikelfiltrierenden Halbmasken werden als Einwegprodukt vorgeschrieben und sollten nach einer einmaligen Benutzung entsorgt werden. Die Masken können nicht gewaschen oder desinfiziert werden. Der häufige Gebrauch von einer einzigen Maske ist nicht ratsam und erhöht das Risiko einer Ansteckung.
Da FFP Gesichtsmasken als Einwegprodukt verkauft werden, sollten Sie nach der einmaligen Benutzung entsorgt werden. Sie können chemisch oder thermisch nicht durch Erhitzung desinfiziert werden. Eine Dekontamination von Atemschutzmasken wird nicht empfohlen.
Die Richtlinien dieser Produkte werden von der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) definiert und fallen unter die Norm „Atemschutzmasken“. Die entsprechenden Prüfungsnummern variieren je Produkt und sind jeweils auf der zugehörigen Produktseite in unserem B2B Shop zu finden. Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu garantieren, sind die Produkte CE verifiziert und anhand von speziellen Vorschriften konzipiert.
Als Großhändler für Atemschutzmasken bieten wir OP-Masken in Großpackungen, FFP2 Masken und FFP3 Masken in großen Mengen und Großhandelspreisen für z.B. 500, 1.000, 10.000, 100.000 Stück und mehr. Als Hygiene Großhandelspartner in Deutschland, Österreich und der Schweiz garantieren wir hochwertige Qualität und die Verfügbarkeit von großen Mengen zugleich. Ob klein- oder Großbestellung, bei B2B-Hygiene.com erfahren Sie in jeder Instanz einen hohen Anspruch an Kundenservice und Zufriedenheit.